Allgemeines
„Psychinfo“ wurde im Jahre 2004 als Gemeinschaftsprojekt der Norddeutschen Psychotherapeutenkammern Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein gegründet. Später schlossen sich die Kammern Berlin und Saarland an und firmieren als Arbeitsgemeinschaft „Psychinfo“ der Psychotherapeutenkammern Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Schleswig-Holstein GbR“, kurz: „ARGE Psychinfo“, geschäftsführend vertreten durch die Psychotherapeutenkammer Hamburg.
Psychotherapeutenkammern sind Körperschaften öffentlichen Rechts und überwachen die beruflichen Pflichten ihrer Mitglieder.
Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb eines Psychotherapeuten-Informationssystems für Patient*innen und Ratsuchende. Die Gesellschaft übt keine gewerbliche Tätigkeit aus.
In den Mitgliedskammern der „ARGE Psychinfo“ sind kraft Gesetzes alle Psychologischen Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sowie Psychotherapeut*innen Pflichtmitglieder, welche ihren Beruf im Bereich der Bundesländer dieser Kammern ausüben.
„Psychinfo“ ist das einzige, speziell für die Suche nach staatlich approbierten Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichentherapeut*innen existierende Programm, das vom Ärztlichen Zentrum zur Qualitätssicherung im Gesundheitswesen bereits im Jahre 2008 zertifiziert und diesbezüglich zuletzt am 14.09.2011 überprüft wurde. Die Nutzung des Systems hat stetig zugenommen, heute wird täglich über 1.000 mal mit „Psychinfo“ nach Psychotherapeut*innen gesucht.
Inhalt
Was bietet „Psychinfo“?
Hervorzuheben sind z.B. folgende Funktionen und Besonderheiten von „Psychinfo“:
- „Psychinfo“ arbeitet bei der Suche nach dem Prinzip:
Angezeigt werden immer jene Anbieter, welche alle von Ihnen gewählten Vorgaben erfüllen Deshalb beachten Sie bitte: Je mehr Vorgaben Sie machen, umso …- … genauer sind die Ergebnisse, aber umso
- … geringer ist die Anzahl der Ergebnisse!
Zu bestimmten Eingabefeldern erscheinen zum Mauszeiger kurze Hinweise
- Suche nach gewünschter örtlicher Lage mit Eingabemöglichkeit über genauen Ort, Straßennamen PLZ oder Landkarte,
- Auswahl von Zielgruppen wie Erwachsene/Kinder- und Jugendliche,
- Gesetzlich/privat Versicherte,
- Vorgabe der Fachorientierung der Therapeut*innen,
- Vorgabe besonderer Leistungen bei bestimmten Störungen und Personengruppen und anderer zusätzlicher Angebote.
- die Ergebnisse können in einer pdf Liste angezeigt und ausgedruckt werden. Eine Liste umfasst max. 50 Angaben.
Wer ist in „Psychinfo“ erfasst?
In „Psychinfo“ sind Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen eingetragenen, die ihren Beruf in Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, den Saarland und in Schleswig-Holstein ausüben. Alle sind nach dem Psychotherapeutengesetz staatlich approbiert, haben sich darüber hinaus zusätzlich für spezielle Behandlungen fortgebildet und sind für Heilbehandlungen und fachliche Beratungen staatlich zugelassen.
Die „Arbeitsgemeinschaft Psychinfo“ kann nur die per Gesetz in ihren Kammern eingetragenen Mitglieder in dem System erfassen.
Da die Gesundheitspolitik Recht der Bundesländer ist, betreiben die übrigen Psychotherapeutenkammern zum Teil eigene Suchsysteme oder verweisen für die Psychotherapeutensuche auf die Kassenärztlichen Vereinigungen des jeweiligen Bundeslandes. So kommt es immer wieder vor, dass unser Hinweis übersehen wird, dass in unserem System nur Psychotherapeuten der oben genannten Bundesländer erfasst sind.
Gleichwohl steht das System „Psychinfo“ den Psychotherapeutenkammern der übrigen Bundesländer für den Beitritt nicht nur offen, sondern wirbt in der Hoffnung der Überwindung Landespolitischer Grenzen für einen Zusammenschluss auf Bundesebene.
Psychotherapeutisch tätige Ärzt*innen können aus berufsrechtlichen Gründen in Psychinfo leider nicht erfasst werden. Sie finden diese über die Internetseiten der Ärztekammern. (http://www.bundesaerztekammer.de/) „Psychinfo“ bietet allen Mitgliedern der angeschlossenen Kammern den kostenlosen Eintrag zur Veröffentlichung ihrer psychotherapeutischen Angebote an.
Berufsordnungen schreiben niedergelassenen Therapeut*innen vor, ihre Arbeitsstelle mit einem Praxisschild zu kennzeichnen, um so für die Öffentlichkeit auffindbar zu sein. Eintragungen in öffentlichen Verzeichnissen beruhen auf freiwilliger Basis. Eine Pflicht zum Eintrag besteht auch dann nicht, wenn solche Verzeichnisse von offiziellen Stellen wie Psychotherapeutenkammern oder kassenärztlichen Vereinigungen geführt werden.
Verlässlichkeit der erfassten Daten
Alle eingetragenen Therapeut*innen sind Mitglieder der für sie zuständigen Psychotherapeutenkammer. Damit ist sichergestellt, dass alle durch die staatlich erteilte Approbation zur Ausübung der Heilkunde qualifiziert sind.
Alle eingetragenen Daten werden vor der Freigabe zur öffentlichen Suche und auch nach jeder Aktualisierung oder Änderung von speziellen Beauftragten der Kammervorstände auf Korrektheit, Vereinbarkeit mit den jeweiligen Berufsordnungen und gesetzlichen Regelungen geprüft.
Die Daten werden nur dann zur öffentlichen Suche freigegeben, wenn die Erklärung der/des Therapeut*in vorliegt, dass sie für alle weitergehend erworbenen Qualifikationen in der Lage sind, diese gegenüber ihrer Psychotherapeutenkammer nachzuweisen. Von Seiten der Kammern gibt es keinen Anlass, diesen Erklärungen nicht zu vertrauen. Das gilt insbesondere auch bezüglich Angaben über Abrechnungsgenehmigungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Eine systematische Abstimmung über offiziell registrierte Zulassungen zur direkten Abrechnung von GKV-Leistungen ist leider nicht möglich, da die Kassenärztlichen Vereinigungen als die hierfür gesetzlich zuständigen Stellen die für einen Abgleich nötigen Daten unter Berufung auf Bestimmungen des Datenschutzes nicht zur Verfügung stellen.
Der Datenbestand von „Psychinfo“ wird regelmäßig über die offiziell an die Kammern zur Aktualisierung gemeldeten Mitgliederdaten angepasst.
Für die Datenaktualität gegeben ist das jeweilige Kammermitglied selbständig verantwortlich.
Suche nach Therapeut*innen für allgemeine Störungen
Mit der Approbation sind alle Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder und Jugendlichenpsychotherapeut*innen zur Behandlung eines weiter Spektrums psychischer Krankheiten und Störungen allgemein und umfassend ausgebildet. Dazu gehören insbesondere alle häufigen und weit verzweigten Arten von Ängsten, Depressionen, Beziehungs- und Verhaltensstörungen. Eine Behandlung dieser Probleme ist für jede/n Therapeut*in eine Selbstverständlichkeit. So weisen Praxisschilder und auch „Psychinfo“ nicht noch extra bei jeder/m einzelnen Therapeut*in auf diese als besondere Leistung hin. Eine besondere Vorgabe bei der Suche nach Behandlern für diese Störungen bleibt Ihnen in „Psychinfo“ so erspart.
Natürlich gibt es auch Therapeut*innen mit zusätzlichen besonderen Spezialisierungen. Wenn Sie das Menü „Erweiterte Suche“ aufklappen, finden Sie dort Auswahlmenüs für eine Vielzahl verschiedener, besonderer Leistungsangebote.
Einen freien Therapieplatz finden
Eine direkte Suche nach freien Therapieplätzen kann Ihnen „Psychinfo“ aus vielfältigen Gründen leider nicht bieten.
Das Grundproblem besteht darin, dass es im Bereich des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt zu wenige Psychotherapieplätze gibt und sich die Gesundheitspolitiker mit Begründung notwendiger Kostendämpfung weigern, alle in ausreichender Zahl vorhandenen und voll ausgebildeten Psychotherapeuten zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen zuzulassen, wofür sich unsere Berufsorganisationen, da und dort gestützt von Patienteninitiativen, seit Jahren einsetzen.
Wir haben entsprechende Informationen aber auch deshalb nicht aufgenommen, weil wir als Betreiber keine Möglichkeit sehen, die täglich wechselnde Aktualität dieser Daten sicherzustellen. In unserem System wird im Durchschnitt jeden Tag über 1.000 mal nach psychotherapeutischen Leistungen gesucht. Da wäre ein heute noch als frei gemeldeter Platz in der Regel morgen bereits wieder vergeben und keine Verbesserung erreicht.
Derzeit gibt es aber die folgende Möglichkeit, dennoch zu einer psychotherapeutischen Behandlung zu kommen:
Klicken Sie auf der „Psychinfo“-Startseite auf das Feld „Erweiterte Suche“
Wenn Sie Nach einer Psychotherapeut*in mit Kassenzulassung suchen, geben Sie unter dem Feld „Kassenzulassung“ ja an. Dann werden bei allen weiteren Eingaben immer zur Kassenabrechnung zugelassene Psychotherapeut*innen angezeigt. Diese können Sie mit Ihrer Gesundheitskarte direkt und ohne Überweisungsschein aufsuchen.
Versicherte der gesetzlichen Kassen finden mit „Psychinfo“ meistens auch eine gute Auswahl von Therapeut*innen. Auf Nachfrage können Ihnen zugelassene Therapeut*innen aber sehr oft keinen freien Behandlungsplatz anbieten. Notieren Sie Namen und Datum der Absage der Therapeuten.
Psychotherapie ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Falls Sie keinen Platz bei einer/m Psychotherapeut*in mit Kassenzulassung finden und eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliegt, haben Sie Anspruch auf die Übernahme der Kosten durch Ihre Krankenkasse für eine psychotherapeutische Behandlung bei einer/m approbierten Psychotherapeut*in ohne Kassenzulassung (Privatpraxis). Eine solche Kostenübernahme müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse als besondere Leistung beantragen.
Um nun mit „Psychinfo“ eine Privatpraxis zu finden, geben Sie unter dem Feld „Kostenerstattung“ ja an. Alle privat praktizierenden Therapeut*innen die in der Kostenerstattung arbeiten, werden Ihnen dann angezeigt.
Diese Therapeut*innen sind auch alle staatlich approbiert und qualifiziert, aber zur „Kostendämpfung im Gesundheitswesen“ von der Politik nicht zur Kassenabrechnung zugelassenen. Die Therapeut*innen helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung für die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse. Nähere Details finden Sie in der Information der Bundespsychotherapeutenkammer zum Thema Kostenerstattung.